Nebenkosten

Nebenkosten
Mieter bezahlen immer Nebenkosten
Die Nebenkosten betiteln viele als „Zweitmiete“. Neben der Mietzahlung an den Vermieter zahlt ein Mieter im Durchschnitt etwa 2,20 Euro pro Quadratmeter und Monat. Darum sind 150 Euro monatlich ein guter Preis für eine Wohnung von rund 70 Quadratmetern. Nebenkosten zu bezahlen ist für fast jeden eine Selbstverständlichkeit. Andererseits herrscht viel Unwissen über Nebenkosten, Heizkosten, Betriebskosten, usw.. Im Falle von Nebenkosten wird zwischen Nebenkosten und Betriebskosten unterschieden. Von Nebenkosten spricht man im Falle von Kosten, welche der Vermieter zum Unterhalt oder generellem Verfügen über eine Immobilie sowie dessen Verwaltung trägt. Sie umfassen Versicherungsprämien, Steuern, Wartungsgebühren, Pflegegebühren, Heizungswartungsgebühren und vieles mehr. In §556 BGB ist definiert, dass der Vermieter vom Mieter einen Teil der Gebühr anfordern kann.
Gesamtkosten und ihre Zuordnung
Vermieter einer durch die HWN-REAL erworbenen Immobilie haben vier Möglichkeiten. Um die Gesamtkosten der Münchner Immobilie jedem Mieter zuzuordnen. Dazu zählen Wohnfläche, Familiengröße, Verbrauch oder Anteil an den gesamten Wohneinheiten. Je nach gewählter Variante des Vermieters der HWN-REAL Immobilie gibt es unterschiedliche Bewertungsansätze. Im Falle einer Abrechnung auf Grundlage der Einheiten eines Hauses ist das Verhältnis einer zur Gesamtzahl aller Einheiten zu errechnen. Beispielsweise bei zehn Einheiten 1/10 bzw. 0,10 Prozent. Für den Mieter in München ergibt sich somit ein Kostenanteil von rund 10 Prozent. Kosten, die der Vermieter vom Mieter erstattet bekommt, sind amortisierbare Kosten. Betriebskosten sind Kosten, welchen Vermietern häufig entstehen. Jährlichen Wartungsarbeiten sind entsprechend in diesen Kosten enthalten. Auf der anderen Seite ist die außergewöhnliche Wartung ein Nebenaufwand, welchen der Vermieter nicht weitergeben kann. Die Betriebskostenverordnung legt gesondert fest, welche Aufwendungen ein Vermieter einer HWN-REAL Immobilie von seinem Mieter erwarten kann.
Die Abrechnung der Nebenkosten erfolgt nach Verbrauch
Eine Abrechnung der zusätzlichen Kosten nach Verbrauch ist gerechter. Es können auch unterschiedliche Verteilerschlüssel miteinander kombiniert werden. Fehlt eine entsprechende Vereinbarung, wird nach Wohnfläche abgerechnet. Ausgenommen von dieser Abrechnung sind Heizkosten. Diese sind im Vergleich zu anderen Betriebskosten nicht als Pauschale abzurechnen. Mindestens 50 Prozent und maximal 70 Prozent darf man gemäß Verbrauch abrechnen. Aus diesem Grund sind alle Wohnungen mit entsprechenden Stromverbrauchszählern ausgestattet. Wer sparsam ist, kann somit seine Stromrechnung selbst beeinflussen.