Notaranderkonto

Notaranderkonto

Notaranderkonto ist eine sichere Zahlungsform

Ein notariell beglaubigtes Notaranderkonto ist wahrscheinlich die sicherste Form der Kaufpreisverarbeitung. Der Notar überweist das Geld erst dann an den Verkäufer der der HWN-REAL Immobilie, wenn sichergestellt ist, dass der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch steht. Wenn der Eigentümer seine Immobilie in München verkaufen möchte, ist er immer daran interessiert, dass man die Immobilie erst nach Zahlung des vollen Kaufpreises an den Käufer überträgt. Andererseits ist der Käufer natürlich sehr daran interessiert, nach Zahlung des Kaufpreises sofort der Eigentümer der Immobilie zu sein. Da das Eigentum durch die Rechte Dritter eingeschränkt wird, ist diese Situation in der Regel schwieriger und die Belastung durch den Kaufpreis muss zurückgezahlt werden. Genauer gesagt vermeidet man das Risiko einer Vorauszahlung.

Es geht auch ohne Zwischenkonto

Im einfachsten Fall zahlt der Käufer der Immobilie den Kaufpreis direkt an den Verkäufer. Hat der zuständige Notar von allen Gläubigern im Grundbuch eine Löschungsbewilligung erhalten und der Verkäufer das Eigentum ohne Hypothek überträgt, erfolgt dies ohne Risiko. Gleichzeitig muss man sichergestellen, dass die Auflassungsvormerkung im Namen des Käufers eingetragen wird und die entsprechenden Grundstückskosten in der vereinbarten Prioritätsreihenfolge in das Grundbuch eingetragen werden können. Damit gewährleistet man die Eintragung und Sicherstellung der Finanzierung für den Kaufpreis. Nur dann kann der Notar den Kauf vollziehen. Es ist kein notariell beglaubigtes Vertrauenskonto mehr erforderlich.

Gesetzliche Richtlinien

Nach Maßgabe des § 57 BeurkG sollten ein Notaranderkonto nur dann berücksichtigt werden, wenn ein berechtigtes Interesse an finanzieller Sicherung besteht. Für die Eröffnung eines Notaranderkonto ist es dabei nicht ausreichend, wenn eine Partei den Wunsch nach einem solchen Konto äußert. Die Einrichtung eines Notaranderkontos ist dabei nicht kostenlos. Ab 10.001 Euro fallen Gebühren von 0,25% des Kaufpreises für ein solches Konto an. Die Parteien können sich die Kosten teilen oder nur einer übernimmt die Kosten dafür. Das sollte allerdings im Kaufvertrag festgehalten werden.

Diese Art der Kaufpreiszahlung kommt eher selten vor. Meist begleicht der Käufer den Kaufpreis direkt auf das Konto des Verkäufers. Dieser bestätigt dann den Eingang und die Umschreibung wird vollzogen. Bei Immobilienkäufen von Neubauprojekten der HWN-REAL verwendet man selten ein Notaranderkonto. Die Käufer zahlen den Preis direkt an den Vertragspartner. Der Käufer erhält eine Zahlungsaufforderung, die zeitnah zu begleichen ist. Bei Neubauprojekten zahlt man in Bauabschnitten und nach Meilensteinen.