Notarkosten und Grundbuchkosten

Notarkosten und Grundbuchkosten

Notarkosten und Grundbuchkosten sind Kosten, die bei der Übertragung von Eigentums anfallen

Beim Kauf von Immobilien in München muss der Käufer immer Notarkosten und Grundbuchkosten zahlen, da man den Kauf von Immobilien in Deutschland notariell beglaubigen muss. Der zuständige Notar und das Grundbuchamt in der Region München berechnen die Kosten der Immobilie immer auf der Grundlage des Kaufpreises der Immobilie und der tatsächlichen Art der damit verbundenen Aktivitäten. Die anfallenden Kosten betragen ca. 1,5% des Kaufpreises, die Zertifizierungsgebühr beinhaltet 1% und die Grundbuchgebühr beträgt 0,5%. Wenn Sie davon ausgehen, dass der Preis der notariell beglaubigten HWN-REAL Immobilie bei 600.000 Euro liegt, betragen die Notarkosten und Grundbuchkosten ca. 9.000 Euro. Tatsächlich können Geschäftstransaktionen sehr variieren. Infolgedessen weicht der Prozentsatz manchmal vom Durchschnitt ab und kann sogar 1,3% oder 1,9% des Kaufpreises ausmachen. Es müssen nicht nur die Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrags anfallen, sondern auch die Kosten für andere Verfahren, die durchgeführt werden müssen, bevor man den Käufer in das Grundbuch einträgt.

Kosten für die Löschung einer Grundschuld

Diese Maßnahmen umfassen beispielsweise die Löschung von Grundschulden des Verkäufers, die Einholung der Vorkaufsverzichtserklärung, die Fälligkeitsstellung des Kaufpreises, die Eintragung von Wegerechten oder die Eintragung der Auflassungsvormerkung in das Grundbuch. Notarkosten und Grundbuchkosten berechnen sich immer auf der Grundlage der im Kontext erforderlichen Dienstleistungen. Je mehr individuelle Verfahren ein Notar zur Übertragung des Eigentums durchführt, desto höher sind natürlich die Kosten. Wenn man beispielsweise ein notariell beglaubigtes Treuhandkonto verwendet, um dem Verkäufer den Kaufpreis zu zahlen, erhebt er eine zusätzliche Beglaubigungsgebühr. Zur Ermittlung der Kosten für die Legalisierung und Grundbucheintragung, empfehlen wir eine Aufklärung. Denn alle durch den Hauskauf anfallenden Aktivitäten unterliegen der Gebührenordnung. Weitere Informationen erhalten Sie bei HWN-REAL.

Die Gebührenordnung der Notare

Alleine für die Beurkundung des Kaufvertrages berechnet der Notar einen doppelten Gebührensatz. Er kann auch Rechnungen ausstellen, um Eigentumsübertragungen und deren Kosten zu überwachen und auszuführen. Das Grundbuch selbst berechnet auch alle Verfahren des Eigentümerübergangs. Insgesamt kann der Notar so bereits 5% oder 5,5% Gebührensätze berechnen. Die Kosten des Notars und die entsprechenden Gerichtsgebühren sind in der Gebührenordnung der Notare aufgeführt und können nicht verhandelt werden. Kosten fallen bei jedem Immobilienkauf mit HWN-REAL an. Wie hoch sie sind, richtet sich dabei nach der Gebührenordnung. Die Provision, oder Courtage, zahlen Sie direkt an HWN-REAL.