Preisempfehlung

Preisempfehlung

Eine Preisempfehlung stellt die korrekte Auswahl des Angebotspreises der Immobilie sicher.

Haben Sie vor, Immobilien in München zu verkaufen, sollten Sie dabei immer auf einen angemessenen Kaufpreis achten. Dies ist für einen erfolgreichen Verkauf unerlässlich. Wurde der Kaufpreis zu hoch angesetzt, kann es erforderlich sein, den Kaufpreis aufgrund unzureichender Nachfrage wieder zu senken. Wir empfehlen immer, sich an einen professionellen Immobilienmakler zu wenden. Dort erhalten Sie eine Preisberatung oder Sie verschaffen sich auf entsprechenden Portalen einen Überblick. HWN-REAL gibt Ihnen nach Einschätzung Ihrer Immobilie einen Richtwert. Das ist die Basis für den Angebotspreis. Ein Aufschlag oder Abschlag ist dabei immer möglich. Dabei legt man ein Wertermittlungsverfahren zugrunde. Zudem begutachten die Mitarbeiter die Immobilie und geben ihre Preisempfehlung wider.

Angebotspreis richtet sich nach Zahlungsbereitschaft

Grundsätzlich muss der Angebotspreis der Immobilie auf der potenziellen Zahlungsbereitschaft einer Immobilie basieren. § 194 BauGB enthält weitere Einzelheiten: … „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ Eine Preisempfehlung für Ihre Immobilie erhalten Sie von HWN-REAL München.

Preise am Münchner Immobilienmarkt

Die Preise auf dem Münchner Immobilienmarkt sind jedoch nicht immer gleich. Schließlich hängen die Preise vom Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage ab, das normalerweise Käufer und Verkäufer aushandeln. Häufig stehen persönliche Faktoren im Vordergrund. Marktpreise und objektive Verkehrswert sind insbesondere in München eher unwichtig. Um fundierte Preisempfehlungen abzugeben, müssen sowohl Käufer als auch Verkäufer der Immobilie relevante Fragen beantworten. Auf Käuferseite beispielsweise hängt der objektive Wert der erforderlichen Immobilie mit dem Standardgrundstückswert, dem von der Gemeinde berechneten Kaufpreis und der Marktwertbewertung zusammen. Den Kaufpreis kann man anhand des Angebots und der Nachfrage interessierter Käufer ermitteln. Andererseits muss sich der potenzielle Käufer fragen, wie hoch der tatsächliche Wert der Immobilie ist und wie viel er tatsächlich bereit ist zu zahlen. Darüber hinaus ist es sehr wichtig zu verstehen, was ein anderer potenzieller Käufer bereit ist, für die gewünschte Immobilie zu zahlen.