Protokoll Eigentümerversammlung

Protokoll Eigentümerversammlung
Das Protokoll der Eigentümerversammlung zeichnet die jeweiligen Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft auf
Bei jeder Eigentümerversammlung gilt es, eine Vereinbarung gemäß dem Beschluss in WEG § 24 auszuarbeiten. Die verarbeiteten Tagesordnungspunkte und ihre Ergebnisse fasst man im Anschluss in Protokollen zusammen. Das Gesetz sieht vor, dass die Zuständigen mindestens einmal im Jahr ein Treffen der Wohnungseigentümer abhalten. Sofern keine anderen besonderen Notfälle vorliegen, beträgt die Einberufungsfrist mindestens zwei Wochen. Das heißt, um beschlussfähig zu sein, muss der Verwalter mindestens zwei Wochen im Voraus zur Eigentümerversammlung einladen. Geschieht dies nicht rechtzeitig ist das Eigentümerversammlung nicht beschlussfähig und kann nicht über wichtige Themen abstimmen. Auch beim Protokoll Eigentümerversammlung gibt es Regularien, die man einhalten muss. Lassen sich Parteien, bzw. Teileigentümer vertreten, sollten sie Vollmachten ausstellen. So kann man die Beschlussfähigkeit sicherstellen. Bei Wohnungen, die über HWN-REAL in München verkauft werden, haben Sie generell die Möglichkeit, diese Protokolle und die Wirtschaftspläne einzusehen. Die Transparenz beim Wohnungskauf ist enorm wichtig.
Rechtzeitige Ladung ist wichtig
Der Hauptzweck der Eigentümerversammlung besteht darin, allen Eigentümern der Wohnung die Möglichkeit zu geben, Informationen auszutauschen, alle Entscheidungen über die gemeinsame Eigentümerschaft zu treffen und aufzuzeichnen. Jeder Wohnungseigentümer kann die Sitzungsprotokolle einsehen. Bisher hat der Gesetzgeber jedoch keine Frist festgelegt, bis zu der ein Verwalter das Protokoll der Eigentümerversammlung an die Wohnungseigentümer senden muss. Nun scheint es jedoch üblich zu sein, dass den Eigentümern unterzeichnete Vereinbarungen mindestens eine Woche vor dem Ende der Anfechtungsfrist vorliegen. Wenn Sie Ihre Wohnung in München verkaufen möchten, können Sie das über HWN-REAL machen und vorher das Protokoll Eigentümerversammlung einsehen. Dies zeigt insbesondere die Ausgestaltung des Wirtschaftsplans und die Absicht auf Wartungs- oder Modernisierungsmaßnahmen.
Protokoll Eigentümerversammlung vor Wohnungskauf einsehen
Verkäufer stellen den Käufer im besten Fall die Beschlüsse der letzten vier Sitzungen zur Verfügung. Auf diese Weise erhalten potenzielle neue Eigentümer eine ungefähre Vorstellung von der Entscheidung des Hausbesitzerverbandes. Auch die Höhe der Instandhaltungsrücklage liest man aus dem Protokoll Eigentümerversammlung heraus. Gibt es keinen Hausverwalter, sind die Eigentümer trotzdem aufgerufen, ein Protokoll zu erstellen. Das gilt bei ordentlichen und aber auch außerordentlichen Sitzungen der Eigentümergemeinschaft. Wichtig ist, dass mindestens zwei Personen das Protokoll unterzeichnen und die Richtigkeit prüfen. Nähere Informationen gibt Ihnen das Team von HWN-REAL.