Rangfolge

Rangfolge

Rangfolge im Grundbuch

Die Rangfolge im Grundbuch ist jene Rechtsordnung der im Grundbuch eingetragenen Mehrfachrechte. Im Grundbuch können Rechte dabei in verschiedener Reihenfolge eingetragen werden. Diese sind auch als Grundpfandrechte betitelt. Ein Grundpfandrecht ist ein auf einem Münchener Grundstück lastendes Recht. Es berechtigt den Gläubiger, bei Fälligkeit einer Finanzierung eine bestimmte Geldsumme durch Zwangsvollstreckung für das belastete Grundstück einzutreiben. Ein Beispiel ist, falls Sie Ihre Immobilie durch ein Bankdarlehen finanzieren wie auch die Grundgebühr zur Sicherung des Darlehens im Grundbuch eintragen. Folglich kann die Bank bei Nichtrückzahlung des Darlehens das Einlösungsrecht des Objekts verwenden. Das Grundbuch ist das öffentliche Register des Amtsgerichts München. Demzufolge ist es für die Eigentumsregelung und der Grundstücksnutzung wie auch der damit verbundenen Rechte und Lasten in München zuständig. Jedes Grundstück eines Eigentümers ist auf einem Grundbuchformular, welches aus einem Deckblatt, einer Liste sowie drei sogenannten “Abteilungen” besteht, aufgeführt.

Darum sollten Sie die Rangfolge Ihres Grundes kennen

Möchten Sie Ihre Immobilie durch die HWN-REAL verkaufen, sollten Sie die Rangfolge kennen. Aus diesem Aspekt bevorzugen Banken Eintragungen mit Rang I und bieten niedrigere Zinsen für erstklassige Kredite an. Wenn Sie Ihre Immobilie über die HWN-REAL verkaufen, sollten Sie die Reihenfolge der Rechte im Grundbuch kennen. Bei einer Hypothek kann das Recht auf ein weiteres, auf der vorherigen Ebene hinterlegtes Recht vorrangig im Grundbuch reserviert werden. Es ist relevant, die Priorität beim Aufbau einer Sozialfinanzierung zu sichern. Wenn Sie eine Grundgebühr für eine Baugenossenschaft festlegen, können Sie diese zunächst eingeben, falls Sie sie behalten. Weiter ist Voraussetzung, dass Sie auf die zweite Platzierung zurückgreifen. Dadurch unterstützen Sie eine später eingetragene Grundgebühr.

Änderung der Randfolge

Somit behalten Sie sich vor, normale Bankdarlehen als weitere Sicherheit für die Immobilie zu verwenden. Die reservierte Priorität ist nicht übertragbar oder pfändbar. Die Rangfolge kann rückwirkend mittels einer Vereinbarung zwischen den eigentumsberechtigten Personen geändert werden. Um die Rangfolge im Grundbuch zu ändern, muss jene Vereinbarung zwischen den Begünstigten zurückgenommen wie auch vorgezogen werden. Das Grundbuchamt muss Änderungen im Grundbuch hinterlegen. Im Fall von vorrangigen Rechten, wie etwa Hypotheken oder Renten durch Gläubiger ist ebenso eine Zustimmung zur Änderung durch Eigentümer nötig. Der Eigentümer muss hierbei seine Erlaubnis dem Grundbuchamt mitteilen.