Realteilung

Realteilung
Die Realteilung beschreibt eine einheitliche Aufteilung des Eigentums, so dass diese Aufteilung mehrere neue, rechtliche und praktisch unabhängige Eigenschaften schafft.
Im Gegensatz zur Aufteilung nach dem Wohnungsgesetz wird die Immobilie tatsächlich getrennt, wenn man die Immobilie tatsächlich teilt. Bei der Realteilung des Eigentums führt die Aufteilung zu zwei rechtlich unabhängigen Immobilien. In dem Grundbuch wird für jedes neu erstellte Grundstück ein eigenes Grundbuch oder eine eigene laufende Nummer erstellt. Um diese Unterteilung vorzunehmen, müssen die Behörden die Grundstücke erneut vermessen. Anschließend weißen sie dem neu erstellten Flurstück im Immobilienregister eine separate Flurstücknummer zu. Gerade durch diese Flurnummer kann man die Grundstücke genau zuordnen. In einer Flurkarte sind alle Flurnummern vermerkt. Man kann sie im Katasteramt einsehen. Beim Kauf einer Immobilie steht im Grundbuch dabei die genaue Flurnummer vermerkt. Auch HWN-REAL Neubauprojekte weisen eine Flurnummer auf. Die Makler informieren Sie dazu gerne.
Notarielle Beglaubigung nötig?
Die Realteilung muss man normalerweise nicht notariell beglaubigen. Hierbei ist die Aussage des Eigentümers ausreichend, um dem Grundbuch zu erklären, dass sein Eigentum geteilt wurde. Wenn der Eigentümer jedoch beabsichtigt, die aus der Teilung resultierende Immobilie über HWN-REAL zu verkaufen, muss der Notar dies offiziell beglaubigen. Die Lage und vor allem die Grenzverläufe müssen klar ersichtlich sein. Ob man einen Zaun als Grenze bauen darf, entnehmen Sie dem Bebauungsplan für das entsprechende Gebiet. Wenn man ein Grundstück nicht real teilen kann, lässt es sich trotzdem noch nach dem WEG teilen. Dabei kann man Sondernutzungsrechte für Wege o.ä. eintragen.
Gründe für die Realteilung
Es gibt viele Gründe für eine Realteilung. Große Immobilienflächen lassen sich wirtschaftlicher nutzen. Der Eigentümer kann dabei auch die neu geschaffene Fläche verkaufen oder an Dritte weitergeben. Bei relativ großen Grundstücken, auf denen nur ein Gebäude steht, ist der Rest des Gebiets nicht mehr so rentabel, so dass ein Teil des Grundstücks verkauft oder an Dritte übertragen wird. Auf großen Grundstücken lässt sich die Fläche so effizienter einrichten und nutzten. Bei einer Realteilung muss man sich immer an die Baubehörde wenden. Denn diese garantiert dabei die Bebaubarkeit von neuem Land. Insbesondere die Aufteilung des Eigentums im Rahmen des bestehenden Bebauungsplans darf keine Bedingungen schaffen, die den Bestimmungen des Bebauungsplans widersprechen (siehe auch § 19 Abs. II BauGB).