Sondernutzungsrecht

Sondernutzungsrecht

Sondernutzungsrecht ist die Voraussetzung für einen Anteil an Miteigentum

Ohne ein Sondernutzungsrecht ist es gesetzlich nicht möglich Miteigentumsanteile in einer Eigentümergemeinschaft zu halten. Beispielsweise: Ein Wohnungseigentümer kann einen Part des öffentlichen Grundstücks allein nutzen. Sondernutzungsrechte sind im WEG (Wohnungseigentumgesetz) definiert. Innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft können verschiedenen Eigentümern Sonderrechte zur Nutzung öffentlicher Flächen eingebracht werden. Dies bedeutet, dass der Eigentümer eine Fläche allein nutzen kann, ohne weitere Eigentümer.
Das Nutzungsrecht ist auch dadurch eingeschränkt, dass der Berechtigte ohne ausdrückliche Zustimmung keine baulichen Veränderungen an diesem Bereich durchführen darf. Grundsätzlich ist es auch machbar, nachträglich ein gesondertes Nutzungsrecht zu erreichen. Hierfür ist es von Bedeutung, dass alle Wohnungseigentümer ihre Zustimmung unter Zuhilfenahme eines Notars geben. Auf Wohnungen vergebene Sondernutzungsrechte können die Attraktivität und den Wert der entsprechenden Immobilie deutlich erhöhen. Beispielsweise bei besonderen Nutzungsrechten für Gartenteile oder Innengaragen.”Sondereigentum” ist ein gesetzlicher Rechtsanspruch, d. h. der Käufer besitzt Flächen, welche nur ihm gehören (Beispiel: Wohnung oder Keller).

Gestaltungsspielraum des Sondernutzungsrecht

Gesonderte Nutzungsrechte beziehen sich auf die Nutzung von gemeinschaftlichem Eigentum und diejenigen, welchen Sondernutzungsrechte eingeräumt werden. Sie können das Gebiet allein nutzen und nicht nach eigenen Wünschen verändern. Sie erhalten sie automatisch beim Kauf einer HWN-REAL Wohnung. Beim Verkauf einer Münchener Immobilie kann das Sondernutzungsrecht nicht unabhängig vom Sondereigentum übertragen werden. Sondern nur in Verbindung mit dem Sondereigentum. Daher sollte der Käufer beim Kauf eines HWN-REAL Objekts darauf achten, dass das gesonderte Nutzungsrecht im Grundbuch hinterlegt wird. Damit das Recht nachhaltig gesichert sowie anderen Eigentümern bekannt ist. Ist das Sondernutzungsrecht notariell bewilligt und im Grundbuch hinterlegt, geht es automatisch in das Sondereigentum über und betrifft folglich auch neue Wohnungseigentümer (§4 WEG in §5). Grundsätzlich können Eigentümer mit gesonderten Nutzungsrechten die ihrer Immobilie zugeteilte Sondernutzungsfläche unter Ausschluss anderer Miteigentümer allein nutzen. Es bestehen jedoch auch Nutzungsbeschränkungen. Die befugte Person darf keine baulichen Veränderungen durchführen. Vorübergehende Änderungen sind jedoch genehmigt.

Vorteile von gesonderten Nutzungsrechten

Der Inhaber eines gesonderten Nutzungsrechts in München genießen dessen Vorteile. Beispielsweise kann der HWN-REAL Objekt Eigentümer eines Stellplatzes diesen an außenstehende Münchener vermieten und Mieteinnahmen einziehen. Überschreitet ein Eigentümer die ihm gewährten Sondernutzungsrechte, haben weiteren Eigentümer das Recht, ihn aufzufordern, die Nutzung einzustellen. Wird der Sondernutzungsberechtigte im Gegensatz an der Ausübung des Sondernutzungsrechts verhindert, kann er von der Eigentümergemeinschaft Schadensersatz fordern.