Unbedenklichkeitsbescheinigung

Unbedenklichkeitsbescheinigung
Um Eigentum zu erwerben, muss man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen
Um die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Steuerbehörde zu erhalten, muss der Käufer der Immobilie die entsprechende Grunderwerbsteuer zahlen. Denn beim Immobilienkauf gibt es eine Schritte zu beachten. Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags für die HWN-REAL Immobilie beim Notar erhält der Käufer eine Aufforderung zur Zahlung der Grunderwerbsteuer. Ausgenommen sind dabei Übertragungen an den Ehegatten oder ein sehr niedriger Grundstückswert unter 2500 Euro. Hat der Käufer dann die Grunderwerbsteuer gezahlt, stellt das Finanzamt die Bescheinigung über die Unbedenklichkeit aus. Diese erhält dann der Notar und kann alles weitere veranlassen. Zertifikate werden immer in schriftlicher Form ausgestellt, ausgenommen die elektronische Übermittlung von Zertifikaten. Die Höhe der Grunderwerbsteuer wird durch das Grunderwerbsteueramt berechnet. Dem Immobilienkauf über HWN-REAL steht dann nichts mehr im Wege.
Ablauf der Erteilung
Nachdem der Notar den Kaufvertrag bestätigt hat, sendet die Steuerabteilung die Entscheidung sofort an den Käufer. Der Käufer kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht direkt bei der zuständigen Steuerbehörde beantragen. In der Regel wird die Bescheinigung direkt an den Notar gesendet, der sie auch beantragt hat. Das geschieht direkt nach der Unterzeichnung der Kaufurkunde zwischen Verkäufer und Käufer. Der Notar übersendet eine Kopie an das Finanzamt und beantragt damit die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung. Er wird einen Antrag auf Genehmigung und Eigentumsübertragung an das Grundbuch stellen. Befindet sich die Immobilie jedoch in einem Gebiet eines anderen Bundeslandes, ist das Finanzamt für die Besteuerung seines Anteils an der Immobilie in dem entsprechenden Gebiet verantwortlich. In diesem Fall ist auch dann keine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich, wenn die Grunderwerbsteuer nicht erhoben wird. Wenn der Kauf von Immobilien steuerfrei ist, z. B. von einem Ehepartner erworbene Immobilien, gibt es keine Übertragungssteuer.
Höhe der Grunderwerbsteuer berechnen
Sie erhalten die Unbedenklichkeitsbescheinigung nur, wenn Sie die Grunderwerbsteuer zahlen. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Wert des Objekts, also dem Kaufpreis. Dieser Kaufpreis wird im Kaufvertrag schriftlich festgehalten. In Bayern liegt die Höhe des Satzes bei 3,5 Prozent und ist damit die niedrigste in ganz Deutschland. Spitzenreiter sind Sachsen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen mit 6,5 Prozent. Berechnungsgrundlage ist allein der Kaufpreis. Die Kaufnebenkosten fallen nicht darunter. Dabei müssen alle Käufer die Grunderwerbsteuer tragen, egal von wem sie die Immobilie erwerben, auch von HWN-REAL.