Verzugszinsen aus Kaufvertrag

Verzugszinsen aus Kaufvertrag
Wird der Kaufpreis nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt, muss der Käufer Verzugszinsen aus Kaufvertrag zahlen
Der im Immobilienkaufvertrag vereinbarte Kaufpreis ist am Fälligkeitstag zu zahlen. Um sicherzustellen, dass der Käufer pünktlich zahlt, vereinbaren die Parteien in der Regel einen Verzugszins vereinbart. Das Zahlungsdatum für den Kaufpreis legt man am besten anhand einer eindeutigen Kalenderreferenz fest (z. B. sollte der Kaufpreis vor und am … bezahlt werden). Wenn der Kaufpreis abläuft, tritt automatisch ein Verzug auf (siehe auch (BGB, Abschnitt 288)). Im Kaufvertrag ist in der Regel klar festgelegt, dass der Käufer der Immobilie bei Ablauf des Kaufpreises automatisch in Verzug gerät. Die Verzugszinsen aus Kaufvertrag liegen laut §288 BGB bei fünf Prozent über dem Basissatz. Handeln unternehmerische Personen, also keine Privatleute, sind die Verzugszinsen aus Kaufvertrag sogar neun Prozent. Den Basiszinssatz gibt die EZB zweimal jährlich bekannt. Die HWN-REAL Mitarbeiter erläutern Ihnen gern die Fälligkeitsfristen.
Ab wann Zahlungsverzug?
Das Ablaufdatum hängt jedoch in der Regel davon ab, ob der betreffende Notar über alle zur Ausführung des Kaufvertrages erforderlichen Genehmigungen verfügt. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs ist jedoch klar festgelegt, dass der Käufer Verzugszinsen zahlen muss. Diese können im Kaufvertrag eindeutig vereinbart werden. In allen anderen Fällen gilt der gesetzliche Verzugszinssatz. Nach § 288 BGB sind dies 5 Prozentpunkte mehr als der Basiszinssatz. Wenn der Startzeitpunkt des Verzugs aufgrund mangelnder Sicherheit oder Gewissheit im jeweiligen Kaufvertrag nicht klar definiert ist, kann man die Zinsen für Zahlungsrückstände nicht in die Ausführungsklausel aufnehmen. Sind diese Parameter enthalten, muss man sie am ersten überfälligen Tag berechnen. Möchte der Käufer der Immobilie dem Antrag auf Vertragsverletzung widersprechen, kann er das nur, indem er den Antrag des Verkäufers in Form einer Vollstreckung ablehnt und dessen Ausführung verhindert.
Wann kann man vom Kaufvertrag zurücktreten?
Zahlt der Käufer den Kaufpreis nicht, muss man ihm eine Frist zur Nachzahlung einräumen. Die Verzugszinsen aus Kaufvertrag bestehen dennoch ab Verzug. Sollte der Käufer jedoch klar kommunizieren, dass er keinesfalls zahlen wird, so muss man ihm auch keine Frist einräumen. Dies ist in §323 II BGB formuliert. Der Verkäufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten und sogar Schadenersatz verlangen. Leistet der Käufer jedoch eine Teilzahlung, so besteht kein Recht auf Rücktritt. Wird der Kaufvertrag aber aufgrund fehlender Zahlung des Käufers rückabgewickelt, so muss auch der Käufer die Kosten dafür tragen. Sollten Sie Fragen dazu haben, stehen Ihnen die HWN-REAL Mitarbeiter gerne zur Verfügung.