Vorfälligkeitsentschädigung

Vorfälligkeitsentschädigung
Durch die vorzeitige Beendigung eines Kreditvertrages bei einer Bank kann eine Vorfälligkeitsentschädigung folgen
Wenn man Immobilien kaufen möchte geht dies in der Regel mit einem Darlehen, also Fremdkapital einher. Wird das Objekt nun vor Ende der Darlehenslaufzeit verkauft, gilt es einiges zu beachten. Beim Verkauf von Immobilien in München haben Sie das Recht, den entsprechenden Darlehensvertrag vorzeitig zu kündigen. Hier kann die Bank nicht einfach darauf bestehen, den Vertrag zu erfüllen. Letzterer hat jedoch das Recht, Schadensersatz wegen Vertragsbeendigung zu verlangen und im Voraus eine Gebühr einzuziehen. Es wird dringend empfohlen dass Eigentümer, die beabsichtigen, ihre Immobilie in München zu verkaufen, prüfen, ob und in welchem Umfang sie die Geldbuße zahlen müssen und ob Einwände bestehen. Bei Immobilienverkäufen über HWN-REAL beraten wir Sie gerne auch zu Finanzierungsfragen. Oder wir vermitteln Ihnen Banken, die Hypothekendarlehen bereitstellen.
Fehler in Verträgen
In vielen Fällen ist die Stornierungsrichtlinie der Bank falsch. In diesem Fall kann der Kreditnehmer seinen Kreditvertrag kündigen und die Hypothek zurückzahlen. Dabei muss häufig keine Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Rückzahlung gezahlt werden. Unabhängige Rechtsanwälte prüfen dabei Ihre Ansprüche und Ihre Verträge. Dabei wird sich auf den Widerruf des Vertrags bezogen, statt auf eine Kündigung dessen. Nach Ablauf von zehn Jahren hat der Kreditnehmer das Recht, unter besonderen Umständen zu kündigen. Nach BGB §490 (2) besteht diese Situation nur, wenn seit der Rückzahlung des Darlehens sechs Monate vergangen sind und der Kreditnehmer rechtliche Zinsen nachweisen kann. Wenn der Kreditnehmer sein Eigentum verkaufen möchte, behandelt das Gesetz es als legitimes Interesse. Es spielt keine Rolle, ob man die Immobilie für den privaten oder beruflichen Gebrauch über HWN-REAL verkauft. Wenn der Kreditnehmer jedoch zurücktritt, hat die Bank das Recht, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen.
Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist äußerst komplex. Dabei kann man sich für einen ersten Anhaltspunkt an Rechnern im Internet bedienen. Für eine genaue Berechnung wenden Sie sich jedoch an Ihre Bank. In die Rechnung fließen neben dem Datum auch die Sollzinsbindung, die Ratenhöhe und auch die Sondertilgung mit ein. Bei der Sondertilgung ist es möglich, einmal jährlich einen gewissen Betrag zurückzuführen. Besonders wichtig ist die Restlaufzeit bei der Berechnung.