Vorkaufsrecht

Vorkaufsrecht

Das Vorkaufsrecht ist ein vertragliches Sonderrecht, das dem Vorkaufsberechtigten den potenziellen Zugriff auf eine Immobilie im Falle des Verkaufs garantiert

Wenn der Eigentümer seine Immobilie in München verkaufen möchte, kann die Person, die das Vorkaufsrecht ausübt, den Verkäufer auffordern ihm die Immobilie zu verkaufen. Dabei darf er in die gleichen Bedingungen einsteigen, die der Eigentümer und der Käufer im Kaufvertrag vereinbart haben. Dann unterzeichnet die Person, die das Recht hat, diese Situation zu verhindern, einen notariell beglaubigten Kaufvertrag als Käufer. Er übernimmt dabei auch die Rechte und Pflichten des Käufers. In der Tat gibt es viele rechtliche und vertragliche Prioritäten. Beim Verkauf von Immobilien in München bedeutet dies, dass das man das Vorkaufsrecht stets beachtet muss. Bei der Beglaubigung eines Immobilienkaufvertrags muss der Notar immer die betreffende Person oder die Gemeinde fragen, ob sie von ihren gesetzlichen Vorkaufsrechten Gebrauch machen möchten. Ob ein Vorkaufsrecht bei Ihrer gewünschten HWN-REAL Immobilie besteht, erfahren Sie von den HWN-REAL Mitarbeitern. 

Vorkaufsrecht für öffentlich finanzierte Wohnungen

Darüber hinaus hat die Stadtregierung gemäß den Gesetzen ihrer jeweiligen Länder Vorkaufsrechte für Mieter von öffentlich finanzierten Wohnungen. Wird das gemietete Haus in Wohnimmobilien umgewandelt oder verkauft, hat der Mieter auch das Vorkaufsrecht. Dabei gilt dieses Mieter-Vorkaufsrecht auch für frei finanzierte Wohnungen. Das gesetzliche Recht ist jedoch nicht in das Grundbuch eingetragen. Das gesetzliche Vorkaufsrecht gilt nicht für den Verkauf von Wohnimmobilien, Teilbesitz oder den Verkauf von vererbbaren Baurechten. Wenn die Immobilie ein Vorkaufs-Recht hat, gilt dies in der Regel nur für den Erstverkauf. Wenn Sie dies nicht tun, erlischt das Vorkaufsrecht. Also bei der erstmaligen Umwandlung von einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung. 

Wann greift das Vorkaufsrecht?

Die autorisierte Person muss die entsprechenden Löschberechtigungen erteilen. Wenn jedoch mehrere Verkaufsfälle Vorkaufsrechte haben, verfallen die Vorkaufsrechte nicht. Es läuft nur in bestimmten Verkaufsfällen ab – es bleibt in zukünftigen Verkaufsfällen gleich. Das Recht gilt jedoch nur für den Kaufvertrag. Wird das Eigentum jedoch aufgrund einer Teilung, Spende, eines Austauschs oder einer Übertragung im Rahmen des erwarteten Vererbungsprozesses übertragen, besteht diese Situation nicht. Häufig haben Gemeinden oder Städte solche Rechte. Im Wohnungseigentumsgesetz ist auch dies geregelt. Weitere Informationen erhalten Sie gerne von den Mitarbeitern von HWN-REAL.