Wohnungseigentum

Wohnungseigentum
Wohnungseigentum als Eigentumsform
Unter Wohnungseigentum ist eine besondere Eigentumsform an einzelnen Wohnungen zu verstehen. Rechtsgrundlage für das Wohnungseigentum oder Wohneigentum ist das WEG-Gesetz. Laut diesem darf man Wohnungseigentum nur durch eine Wohnung begründen. Für Räume im Gebäude, welche nicht zu Wohnzwecken dienen, darf man nur ein Teileigentum im Rahmen einer Teilungserklärung geltend machen. Das Eigentum an einer durch die HWN-REAL erworbenen Wohnung wird durch die Eintragung in das Grundbuch festgelegt. Erstellt ist dabei für jede einzelne Wohnung ein separates Grundbuchformular. Daher darf man Wohnungen mit festem Wohneigentum sowie andere Immobilien verkaufen, verpfänden oder gar verschenken. Der Begriff Wohnungseigentum ist nach Definition eine rechtliche Struktur, welche sich vom Begriff Wohneigentum differenziert. Möchten Sie eine Wohnung erwerben, schauen Sie gerne auf der HWN-REAL Homepage bei den Immobilienangeboten vorbei. Oder kontaktieren Sie das HWN-REAL Team. Die Mitarbeiter der HWN-REAL sind Ihnen bei der Suche einer passenden Wohnung gerne behilflich.
Wohnungseigentum und Teilungserklärungen
Wohnimmobilien in München kann man nach dem WEG mittels der Vergabe von Einzelgrundstücken, durch Verträge sowie durch Teilungserklärungen errichten. Bei der Auftragsvergabe wird dabei das Miteigentum an einer Münchener Wohnung, dem Haus oder dem Grundstück vertraglich eingeschränkt sowie jedem Miteigentümer ein eigenes Eigentum an seiner eigenen Wohnung eingeräumt. Eine Wohnung oder weitere Räume in München, in welchen Wohnungseigentum errichtet werden soll, müssen jedoch unabhängig sein.
So sind Miteigentumsanteile aufzuteilen
Durch eine Teilungserklärung darf man eine Immobilie in Miteigentumsanteile aufteilen. Um privates Eigentum gewähren oder widerrufen zu können, müssen sich die Betroffenen auf diese gesetzliche Änderung beziehen. Darüber hinaus müssen Sie nach WEG einzelne Schutzrechte als Wohneigentum im Grundbuch eingetragen lassen. Ein weiterer Aspekt, ein Haus zu besitzen, ist dessen Teilung. Das bedeutet, dass ein Grundstückseigentümer in einer beim Grundbuchamt eingereichten Teilungserklärung festlegt, dass die Immobilie in Miteigentumsanteile aufgeteilt ist. Jedem Anteil ist dabei ein separates Objekt in einer separaten Teilung zugeordnet.