Wohnungseigentumsgesetz

Wohnungseigentumsgesetz

Das Wohnungseigentumsgesetz definiert die Interessen der Gemeinschaft der Eigentümers einer Immobilie

Das Wohnungseigentumsgesetz gilt für alle Personen, die eine Wohnung in München über HWN-REAL kaufen möchten. Denn es regelt alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit den Interessen des Hauses oder der Eigentümergemeinschaft. Es beschreibt alle relevanten Fakten über die Interessen der Wohnung oder der Eigentümergemeinschaft. Darüber hinaus wird die genaue Definition des Eigentums jedes Wohnungseigentümers und der Komponente des zur Gemeinschaft gehörenden Eigentums festgelegt. Beim Kauf einer Wohnung in München haben Sie auch alle Rechte und Pflichten des Eigentümers. Daher sollten die Hauptmerkmale des Wohnungsgesetzes in jedem Eigentümer einer Münchner Wohnung verwurzelt sein. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurde 1951 erlassen. Unter anderem gibt es Regelungen zur Schaffung und Verwaltung von Wohneigentum sowie Regelungen zur Aufteilung von Eigentum in persönliches Eigentum oder gemeinsames Eigentum. Aktuelle Wohnungen zum Kaufen finden Sie bei HWN-REAL. 

Aufteilung nach WEG

Im WEG werden die Regeln für die Hausbesitzerversammlung und die gefassten Beschlüsse aufgeführt. Beispielsweise kann der Eigentümer eines Wohngebäudes in München es nach “WEG-Sektion VIII” in Wohnungen aufteilen und diese Wohnungen separat verkaufen. Erstellen Sie dann eine Teilungserklärung auf der Grundlage dieser Teilung. Dies schließt auch die Gemeinschaftsordnung ein, die die Rechte und Pflichten (nicht obligatorisch) zwischen den Eigentümern definiert. Andererseits ist die Zuordnung von Gebäudeteilen zu besonderen und öffentlichen Objekten immer ein unverzichtbarer Bestandteil. Die WEG-basierte Aufteilung sollte nicht mit der tatsächlichen Aufteilung verwechselt werden. Daher ist die Immobilie hier unterteilt. Man spricht von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Das Sondereigentum ist dabei die Wohneinheit und das Gemeinschafts-Eigentum gemeinsame Gebäudeteile. Auch das jeweilige Kellerabteil ist Teil des Sonder-Eigentums. Die Verwaltung vom Sondereigentum können Sie auch in erfahrene Hände wie die von HWN-REAL geben. 

Änderungen am WEG

Seit Ende 2020 gilt das neue Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz, kurz WEMoG. Darin enthalten sind einige Neuerungen. Zum Beispiel kann neuerdings der Verwaltungsbeitratsvorsitzende eine Versammlung einberufen, sollte der Verwalter der Bitte nicht nachkommen. Auch kann man nun per Mail einladen, was vorher nur per Brief oder Fax möglich war. Jedoch muss das mindestens drei Wochen vorher geschehen. Auch gerade in Zeiten von Ausgangsbeschränkungen ist es nun möglich, nach vorheriger Bestimmung, eine Online-Versammlung abzuhalten. Dies erleichtert die Durchführung enorm. Als Miteigentümer greift automatisch das neue WEG. Sobald Sie als Eigentümer der neuen HWN-REAL Immobilie im Grundbuch stehen.