Wohnungsgrundbuch

Wohnungsgrundbuch

Das Wohnungsgrundbuch dient der Rechtssicherheit

Eine Wohnungsgrundbuch dient in erster Linie der Rechtssicherheit. Nur das amtliche Grundbuch kann absichern, dass man eine Person als Eigentümer einer Immobilie identifiziert. Das Grundbuch wird vom Amtsgericht geführt. Darüber hinaus besitzt jede Liegenschaft ihr eigenes Grundbuchformular. Um die Bedeutung des Grundbuchs bei Wohnimmobilien in München zu verstehen, ist es notwendig, die Grundstruktur dessen zu verstehen. Die für das Wohneigentum geltenden Gesetze sin in der Grundbuchordnung definiert. Insbesondere in §7 WEG zum Wohneigentum. Hinzu kommt ein separates Gesetz zum Wohnungsgrundbuch. Bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses darf jeder das Grundbuch einsehen (§12 GBO). Diesbezüglich besteht eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen. Weiterhin spricht man im Wohnungseigentumsrecht dem Wohnungsgrundbuch eine besondere Bedeutung zu. Wer eine Wohnung oder Teileigentum erwerben möchte, sollte vor dem Kauf das Grundbuch prüfen oder alle relevanten Unterlagen beim Verkäufer anfordern. Alle Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Wohneigentum sind an das Grundbuch gekoppelt.

Durch die Eintragung in das Grundbuch entstehen Wohneigentumsrechte

Mit dem Wohnungsgrundbucheintrag ist auch ein Abschlusszertifikat vorzulegen. Die bauaufsichtliche Bescheinigung bestätigt eindeutig, dass die den einzelnen Eigentümern zugeordneten Räume voneinander abgegrenzt sind. Mit der Eintragung in das Wohnungsgrundbuch entstehen Wohneigentumsrechte (§4 WEG). Jede Wohnung/Teileigentum erhält einen speziellen Eintrag (§7 WEG). Die Struktur entspricht dem normalen Grundbuchformular. Aufgrund der Bestandsentwertung wurde der ursprüngliche Grundbucheintrag des gesamten Objekts geschlossen (§7 I 3 WEG). Erberben Sie eine Immobilie der HWN-REAL müssen Sie sich keine Gedanken um etwaige Einträge machen. Die Mitarbeiter der HWN-REAL haben alles Rechtliche soweit vorbereitet oder bereits erledigt. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie gerne unser HWN-REAL Team.

Das Wohngrundbuch als Grundbuch der Miteigentumsanteile

Das Grundbuch der Miteigentumsanteile wird als „Wohnungsgrundbuch“ bzw. „Teileigentumsgrundbuch“ betitelt. Erstens, das Inventar umfasst neben Informationen zur Münchener Immobilie ebenfalls die Größe der jeweiligen Miteigentumsanteile. Zweitens, es enthält auch die Titel selbständiger Grundstückseinheiten unter Bezugnahme auf den Verteilungsplan. Drittens, der Verteilungsplan befindet sich üblicherweise in der Grundakte der ersten Wohneinheit. Dazu zählt auch die Gemeinschaftsordnung. Eine nähere Beschreibung der entsprechenden Liegenschaft können Sie in der Zulassungsbewilligung (§ 7 III WEG) einsehen. Soweit auf dem gesamten Münchener Grundstück Grundpfandrechte oder tatsächliche Belastungen existieren, werden diese zum Zeitpunkt der Teilung zu Gesamtrechten (§§1132, 1108 BGB). Um eine nachträgliche Kündigung eines Darlehens durch den Gläubiger zu verhindern, muss eine anstehende Immobilienaufteilung vorab geklärt werden.