Zinsvereinbarung

Zinsvereinbarung
Die Zinsvereinbarung als Finanzierungsform
Die variable Zinsvereinbarung ist eine ganz eigene Finanzierungsform, welche sich besonders für die kurzfristige Baufinanzierung in München eignet. Da der Zinssatz jedoch nicht fest definiert ist, eignet sich diese Finanzierungsmethode für risikofreudigere Kreditnehmer. Die variable Zinsvereinbarung ist danach betitelt, da der Kreditnehmer keinen festen Sollzins besitzt, ansonsten muss er dieser bezahlen. Andererseits wird bei dieser Finanzierungsmethode der Kreditzinssatz regelmäßig dem aktuellen Zinsmarkt aktualisiert. Die Verzinsung selbst orientiert sich an dem „Euribor-Geldmarktzins“. Zu exakt diesem Zinssatz vergeben viele europäische Banken ihre Zinsvereinbarung. Das Entwicklungsniveau des Euribor wiederum richtet sich nach dem von der Europäischen Zentralbank vorgeschlagenen Leitzins. Für den Kreditnehmer bedeutet dies, dass bei Kreditaufnahme nicht genau bekannt ist, wie hoch die Zinsvereinbarung in diesem Zeitraum ist. Zwischen beiden liegt beispielsweise je nach Zinssatz ein äußerst niedriger oder hoher Zinssatz.
Zusätzliche Gebühren
Die Dauer der Obergrenze kann man auswählten. Den Zeitraum von 3 bis 15 Jahren kann der Kreditnehmer selbst definierten, welchen „Rahmen“ er bevorzugt. Der Nachteil der gesonderten Vereinbarung besteht jedoch darin, dass sie bei einem Anstieg des Zinssatzes nach der Umwandlung in ein Festzinsdarlehen noch existiert. Das bedeutet, dass Kreditnehmer viele Zinsen zahlen müssen. Im Gegenzug kann er aber davon ausgehen, dass der Zinssatz nicht höher ausfällt. Zu bedenken ist auch, dass die Zinsobergrenze, für Kreditnehmer nicht umsonst ist. Geschätzt betragen die Kosten hier etwa 2 bis 3 Prozent der gesamten Kreditsumme. Doch damit nicht genug, je nach Leistungserbringung der Bank muss ein Kreditnehmer zusätzliche Gebühren in Kauf nehmen. Möchten Sie eine Immobilie der HWN-REAL erwerben, vermitteln Sie die Mitarbeiter der HWN-REAL gerne an passende Kreditgeber weiter. Diese kann die HWN-REAL bedenkenlos empfehlen.
Bearbeitungsgebühren einer Zinsvereinbarung
So können bei einer Zinsvereinbarung wie bei jedem anderen Bankgeschäft in München weitere Kosten anfallen. Beispielsweise kann eine Münchener Bank eine Bearbeitungsgebühr fordern. Beim Festzinsdarlehen liegen diese Beträge im Durchschnitt üblicherweise bei etwa 2 Prozent. Diese sind jedoch nicht auf einmal fällig, sondern sind über die Dauer verteilt. Nach Umrechnung bedeutet dies, dass bei einer Laufzeit von 10 Jahren jährlich 0,2% gezahlt werden müssen. Bei variablen Tarifverträgen gilt in der Regel ein Prozent. Allerdings täuscht hier oft der Anschein, denn variable Kredite werden üblicherweise als befristete Finanzierung für etwa zwölf Monate verwendet. Somit ist die Bearbeitungsgebühr im Vergleich relativ hoch.